Denglisch.ch
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In anderen Ländern sind öffentliche Verwaltungen verpflichtet, sich der Landessprache oder bei mehreren Landessprachen einer Landessprache zu bedienen.
Seit Präsident Charles de Gaulle dämmt man in Frankreich den Einfluß von Anglizismen und Scheinanglizismen auf die französische Sprache – sog. „Franglais“ – mit immer neuen Gesetzen ein, zuletzt durch die Loi Toubon, benannt nach dem damaligen Minister für Kultur und die Frankophonie Jacques Toubon.
Ähnliche Sprachschutzgesetze bestehen auch in Lettland, Litauen, Polen, Québec, Rumänien, Slowenien, Tschechien und Ungarn und werden in weiteren Ländern diskutiert.
In den genannten Ländern beziehen sich die gesetzlichen Regelungen zum Teil nur auf die öffentliche Verwaltung, werden aber auch an den Verbraucherschutz gekoppelt, so daß etwa Verträge und Bedienungsanleitungen immer auch in der Landessprache vorliegen müssen und nur die Fassung in der Landessprache Rechtskraft besitzt.
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August 19. 2010 19:44:35
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